Ab 1. November gilt 2G im LWH

Ab dem 1. November gilt im Ludwig-Windthorst-Haus die 2G-Regel. Besucher und Teilnehmer an Kursangeboten müssen ab dann einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen, wenn sie das LWH betreten möchten.

Ein Test reicht dann nur noch in medizinischen Ausnahmefällen, die eine Impfung unmöglich machen. In diesem Fall ist jedoch ein täglich zu wiederholender PoC-Test notwendig. Die Einführung der 2G-Regel ermöglicht den Verzicht auf Abstandsregelungen und auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Mit diesem Schritt, der sich eng an den Möglichkeiten der Niedersächsischen Corona-Verordnung orientiert, erhalten wir ein gutes Stück an Normalität in unseren Abläufen zurück“, erläutert LWH-Direktor Marcel Speker die Beweggründe. Dennoch setze man weiterhin auf Schutzmaßnahmen und Vorsicht. So gebe es zwei Selbsttests der Mitarbeitenden pro Arbeitswoche. Und auch bei den Bewegungen außerhalb der Seminarräume gebe es die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die weiteren Hygiene-Maßnahmen, wie Lüften und regelmäßiges Desinfizieren der Oberflächen sowie ein Verzicht auf das Teilen gemeinsamer Nutzungsgegenstände (zum Beispiel Stifte), bleiben bestehen. „Wir nehmen die Gefahr einer Corona-Infektion weiterhin sehr ernst und möchten im Rahmen der Möglichkeiten, die uns die Niedersächsische Corona-Verordnung bietet, diese Gefahren weitestgehend minimieren, aber gleichzeitig auch wieder einen normalen Betrieb des LWH sicherstellen“, so Speker.