MODUL I:
GRUNDLAGEN RECHT UND VERWALTUNGSRECHT
Im schulischen Alltag wird von Führungskräften rechtssicheres Handeln erwartet. Letztlich kann jede Entscheidung, welche auf Schulleitungsebene getroffen wird, rechtlich überprüft werden. Dies bedeutet, dass Führungskräfte über das entsprechende Handwerkszeug verfügen und Entscheidungen schnell und möglichst rechtssicher treffen können sollten.
Das Niedersächsische Schulgesetz weist der Schulleitung in § 43 NSchG nicht nur die Gesamtverantwortung sondern auch die Verantwortung für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu. Das Seminar dient dem eigenen Findungsprozess und soll unbegründete Ängste vor den Rechtsvorschriften durch Wissenszuwachs und das Erkennen der Struktur und Systematik abbauen. Nach den am ersten Tag gelegten Grundlagen erfolgt am zweiten Tag die Anwendung an konkreten Fällen aus der Perspektive der Schulleitung zum Thema Aufsichtführung.
MODUL III:
AUFSICHT UND HAFTUNG
Das Modul beinhaltet Grundlagen, um die Systematik des Rechts in Bezug auf das Schul-, Personal- und Dienstrecht einordnen zu können. Neben diesem Grundlagenwissen zieht sich der rote Faden der Veranstaltung dann über das Staatshaftungsrecht bis zum Übergehen der Aufsichtspflicht der Eltern (Art. 6 GG) auf die Schule (Art. 7 GG).
Es werden Sach- und Personenschäden und die daraus möglicherweise entstehenden Haftungsfragen erörtert und die Struktur und Systematik an vielen Fallbeispielen verdeutlicht. Von Aufsichtführung im Unterricht, bei gefahrgeneigten Tätigkeiten, am außerschulischen Lernort und auf schulischen Fahrten bis zur Pausenaufsicht bildet das Modul die gängigen Fragenstellungen für niedersächsische Lehrkräfte ab.
Datum:
Mo, 21.10.2019, 09:00 Uhr
bis Mi, 23.10.2019, 16:30 Uhr
Kosten: 380,00 € (inkl. Unterkunft und Verpflegung; zzgl. EZ-Zuschlag 10,00 €/Übernachtung)
Leitung: Judith Hilmes, M.A.
Referent/in: Julia E. Herbst, Hannover
Orga: Bärbel Witt